Neben den bisherigen Briefwahlbeantragungsmöglichkeiten bieten wir zusätzlich die Beantragung über das Bürgerserviceportal an.

Näheres dazu finden Sie auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief bzw. auf unserer Homepage. (www.buergerservice-portal.de/bayern/kutzenhausen)

Aufgrund der Änderung der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung sowie die dadurch bedingten Folgeänderungen der Gemeinde- und Landkreisbekanntmachung ist die Ausgabe von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen erst ab dem 16.02.2026 möglich.

Gemeinde Kutzenhausen