Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Widerspruch gegen einen von der Gemeinde Kutzenhausen erlassenen Bescheid kann auch elektronisch eingelegt werden. Dafür steht derzeit folgende Möglichkeit zur Verfügung:

Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur über den von der Gemeinde Kutzenhausen eröffneten Zugang für elektronische Dokumente.

Die Adresse hierfür lautet: poststelle@kutzenhausen.de