Kanalgebührenabrechnung 2024/2025
Meldung der Zählerstände nur nach schriftlicher Aufforderung
Bei der Abrechnung der Kanalgebühren für das Abrechnungsjahr 2024/2025 benötigen wir nur von den Haushalten einen aktuellen Zählerstand, bei denen noch kein Funkzähler installiert wurde. Um Doppelmeldungen zu vermeiden, bitten wir Sie, die Zählerstände nur nach schriftlicher Aufforderung (Ablesebrief) zu melden. Bei Haushalten mit bereits installiertem Funkzähler, werden die Zählerstände von der Gemeinde automatisch ermittelt.
Im August erhalten alle Haushalte ohne Funkzähler einen Ablesebrief, mit den genauen Angaben für die Meldung des Zählerstands.
Da aktuell durch den Zweckverband Staudenwasser Funkzähler eingebaut werden, kann es in Einzelfällen zu Überschneidungen kommen. In diesem Fall gilt: Wenn ein Funkzähler vorhanden ist, muss kein Zählerstand gemeldet werden.
Wir danken für Ihre Mithilfe.
Ihre Gemeindeverwaltung