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Vereinsheim Agawang

 

Auf der Tagesordnung stehen neben dem Bericht des Bürgermeisters, der Gemeindehaushalt sowie weitere Zahlen, Daten und Fakten rund um die Gemeinde Kutzenhausen. Darüber hinaus erhalten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, ihre Anliegen vorzubringen.

Nach Art. 18 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung können grundsätzlich nur Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kutzenhausen zu Wort kommen. Es dürfen nur Themen von allgemeinem Interesse vorgetragen werden. Persönliche Einzelfälle (Baugenehmigungen, Gebührenbescheide, etc.) können nicht thematisiert werden und sind direkt mit der Gemeindeverwaltung zu klären. Der Gemeinderat muss gemäß Art. 18 Abs. 4 innerhalb von 3 Monaten über Anträge und Empfehlungen aus der Bürgerversammlung beraten.

Anträge und Anfragen, die in der Bürgerversammlung behandelt werden sollen, müssen bis spätestens eine Woche vor der Bürgerversammlung schriftlich oder per Mail (poststelle@kutzenhausen.de) eingereicht werden.