Der Gemeinderat der Gemeinde Kutzenhausen hat in seiner Sitzung vom 02.07.2025 die Aufnahme der Tätigkeit nach § 88 Abs. 3 Zuständigkeitsverordnung (ZustV), Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden oder Verstöße gegen die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen, beschlossen.

Mit der Durchführung der Tätigkeit wird das gemeinsame Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. beauftragt.

Mit der Überwachung wird ab dem 15.10.2026 begonnen.